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GrundstücksRecht / ImmobilienRecht
GrundstücksRecht / ImmobilienRecht

Die Gestaltung von Immobilienkaufverträgen ist besonders deshalb wichtig, weil in der Regel hohe Vermögenswerte betroffen sind. Grundstückskaufverträge bedürfen daher regelmäßig einer besonders sorgfältigen Überprüfung.
 
Da Rechtsanwältin Ristock auch als Notarin mit Amtssitz in Lüdenscheid tätig ist, hat sie große Erfahrung im Grundstücksrecht.
 
Das deutsche Grundbuch bietet eine sichere Grundlage für den Kauf und Verkauf von Grundstücken, die Belastung von Grundstücken, z.B. mit Grundschulden, Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrechten, Nießbrauch, Wohnungsrechten, usw..

Zu diesem Rechtsgebiet gehören auch Überlassungsverträge, z.B. Schenkungen von Grundbesitz der Eltern an ihre Kinder. Häufig übertragen Eltern zu Lebzeiten vorzeitig ihren Grundbesitz an ihre Kinder und sie behalten sich regelmäßig ein Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch vor. Dabei besteht die Möglichkeit, durch rechtlich zulässige Gestaltungen einen späteren Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das Grundvermögen zu vermeiden.
 
Das Wohnungseigentumsrecht gehört mit der Begründung, Belastung und Übertragung von Wohnungseigentum ebenfalls zum Immobilienrecht.

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