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Kauf- und HandelsRecht

Das Kaufrecht ist das klassische Rechtsgebiet des Zivilrechts. Seine Bedeutung im alltäglichen Leben ist immens. Jeder von uns schließt in der Regel täglich mehrfach einen Kaufvertrag ab. Wenn es dabei zu Problemen kommt, z.B. beim Autokauf oder beim Möbelkauf, empfiehlt sich die Einholung von Rechtsrat, um seine Ansprüche wirksam durchzusetzen.
 
Auch für Verträge im kaufmännischen Verkehr, die die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender Waren betreffen, gilt das Kaufrecht.
Im Handelsrecht hat das Kaufrecht daher eine besonders große Bedeutung.
Das Handelsgesetzbuch stellt mit Untersuchungs- und Prüfungspflichten besondere Anforderungen zur Wahrnehmung von Mängelrechten.

Immer größere Bedeutung gewinnt der Kauf über das Internet, bei dem besondere Regeln zum Schutz der Verbraucher gelten.
 
Auch der Kauf von Grundstücken unterfällt dem Kaufrecht.

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