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Damit alles ins Gleichgewicht kommt.
Notarin

Rechtsanwältin Ulrike Ristock ist seit dem 10.12.2003 von dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zur Notarin für den Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm bestellt. Der Amtssitz befindet sich in Lüdenscheid.

Zu Notarinnen und Notaren werden nur besonders erfahrene und qualifizierte Juristinnen und Juristen bestellt. Als Notarin ist Rechtsanwältin Ulrike Ristock Trägerin eines öffentlichen Amtes mit hoheitlichen Befugnissen zur so genannten vorsorgenden Rechtspflege.

Zu den Hauptaufgaben der Notarinnen und Notare gehört es, öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen vorzunehmen. Diese Tätigkeiten liegen vornehmlich im

- Grundstücksrecht:
   Verkauf und Übertragung von
   Grundstücken,
   Bestellung von Grundpfandrechten

- Erbrecht:
   Testamente, Erbverträge

- Persönliche Vorsorge:
   Vollmachten, Patientenverfügungen,
   Betreuungsverfügungen

Aufgabe der Notarin ist es, die persönliche Beratung durchzuführen, eine individuelle Vertragsgestaltung vorzunehmen und die Vertragsabwicklung zügig vorzunehmen.

Bei Fragen zur Vertragsabwicklung können Sie sich auch an unsere Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Kirstin Meier wenden.


Die Kosten der Notarinnen und Notare sind in dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschrieben. Die Notarinnen und Notare sind verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren für ihre Tätigkeit zu erheben (§ 17 Abs. 1 S. 1 Bundesnotarordnung).
Ulrike Ristock

Rechtsanwältin & Notarin


Rechtsanwältin Ulrike Ristock untersteht wie alle Notarinnen und Notare der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts und des Oberlandesgerichts, die die ordnungsgemäße Amtsführung regelmäßig überprüfen.

Kölner Straße 152 · D-58509 Lüdenscheid · Tel. 0 23 51 / 98 16 50