ArbeitsRecht
Ein wichtiges Teilgebiet des Arbeitsrechts stellt das Kündigungsschutzrecht dar.
Zum Arbeitsrecht gehören auch sämtliche Angelegenheiten, die mit dem Abschluss und der Durchführung des Arbeitsvertrages zusammenhängen, wie die Überprüfung und der Entwurf von Arbeitsverträgen, das Arbeitsentgelt (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Entgeltfortzahlung in Krankheitsfall), der Urlaub, das Zeugnis, der Mutterschutz, das Tarifrecht, das Betriebsverfassungsrecht und das Betriebsrentenrecht.
Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Für das Vorgehen im Einzelfall ist es stets von Vorteil, sowohl Standpunkte der einen als auch der anderen Seite zu kennen.